Bei Beschäftigten, die bereits versicherungsfrei sind, müssen Sie zum Ende jedes Jahres erneut prüfen, ob diese Regelung auch für das folgende Jahr gilt. Sollte zum Zeitpunkt der Beurteilung noch nicht feststehen, wie viel der Mitarbeiter verdienen wird, oder Sie haben es mit schwankendem Arbeitsentgelt zu tun, gehen Sie vor wie folgt:
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